Fischereivorschriften

 

Forellenfischerei Seefeldsee

 

In Ergänzung der bestehenden eidgenössischen und kantonalen Vorschriften werden für die Fischerei im Seefeldsee nachfolgende Bestimmungen erlassen:

  1. Die Ausübung der Fischerei im Seefeldsee ist an ein besonderes Patent gebunden, das von der Pächtergemeinschaft in Form von Tageskarten im Bergheim Älggialp ausgestellt wird.
  2. Das Patent berechtigt zum Fischen bei Tageslicht mit einer Rute und einer Angel nur vom Ufer aus. Die Rute muss vom Patentinhaber persönlich beaufsichtigt werden. Es ist dem Aufsichtspersonal auf Verlangen vorzuweisen. Als lebende Köderfische dürfen nur Elritzen aus dem Seefeldsee verwendet werden.
  3. Die Eröffnung des Fischens im Seefeldsee erfolgt am 15. Juni und dauert grundsätzlich bis Ende September. Die Fischerei kann je nach Witterung verlängert werden (Publikation auf dieser Website Aktuell / Anfrage per email / Anfrage im Bergrestaurant Älggialp,
    Tel. 041 675 13 62)
  4. Pro Tag und Patent dürfen vom Patentinhaber mit Kind bis 12 Jahren maximal 6 Fische gefangen werden. Gefangene Fische jeder Grösse dürfen nicht mehr ins Wasser gesetzt werden und sind mitzuzählen.
  5. Der Patentinhaber ist verpflichtet, die Fischfangstatistik im Berggasthaus Älggialp abzugeben. Die Statistikgebühr wird ihm alsdann zurückerstattet.
  6. Das Fischen mit Goldhacken, sowie das Mitnehmen von Elritzen ist strengstens verboten.
  7. Ordnung um den See ist für alle selbstverständlich. Die Abfälle sind ohne Ausnahme mitzunehmen und nicht zwischen Steine und Schratten zu verstecken.
  8. Zuwiderhandlungen werden mit dem sofortigen Patententzug bestraft. Nicht einsichtige Personen werden angezeigt und strafrechtlich verfolgt. Mindestbusse Fr. 100.-.

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