In
Ergänzung der bestehenden eidgenössischen und kantonalen
Vorschriften werden für die Fischerei im Seefeldsee nachfolgende
Bestimmungen erlassen:
- Die Ausübung
der Fischerei im Seefeldsee ist an ein besonderes Patent gebunden,
das von der Pächtergemeinschaft in Form von Tageskarten im
Bergheim Älggialp ausgestellt wird.
- Das Patent berechtigt
zum Fischen bei Tageslicht mit einer Rute und einer Angel nur
vom Ufer aus. Die Rute muss vom Patentinhaber persönlich
beaufsichtigt werden. Es ist dem Aufsichtspersonal auf Verlangen
vorzuweisen. Als lebende Köderfische dürfen nur Elritzen
aus dem Seefeldsee verwendet werden.
- Die Eröffnung
des Fischens im Seefeldsee erfolgt am 15. Juni und dauert grundsätzlich
bis Ende September. Die Fischerei kann je nach Witterung verlängert
werden (Publikation auf dieser Website Aktuell
/ Anfrage per email
/ Anfrage im Bergrestaurant Älggialp,
Tel. 041 675 13 62)
- Pro Tag und Patent
dürfen vom Patentinhaber mit Kind bis 12 Jahren maximal 6
Fische gefangen werden. Gefangene Fische jeder Grösse dürfen
nicht mehr ins Wasser gesetzt werden und sind mitzuzählen.
- Der Patentinhaber
ist verpflichtet, die Fischfangstatistik im Berggasthaus Älggialp
abzugeben. Die Statistikgebühr wird ihm alsdann zurückerstattet.
- Das Fischen mit Goldhacken,
sowie das Mitnehmen von Elritzen ist strengstens verboten.
- Ordnung um den See
ist für alle selbstverständlich. Die Abfälle sind
ohne Ausnahme mitzunehmen und nicht zwischen Steine und Schratten
zu verstecken.
- Zuwiderhandlungen
werden mit dem sofortigen Patententzug bestraft. Nicht einsichtige
Personen werden angezeigt und strafrechtlich verfolgt. Mindestbusse
Fr. 100.-.
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